Rechtsprechung
   BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5732
BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88 (https://dejure.org/1988,5732)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88 (https://dejure.org/1988,5732)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 1988 - BReg. 3 Z 29/88 (https://dejure.org/1988,5732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 7, 18, 20; WohnGebBefrG § 3
    Bewertung zwischenzeitlich bebauter Grundstücke bei Wegfall der Gebührenbefreiung nach dem WohnGebBefrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Festsetzung des Wertes eines Grundstücks zur Gebührenfestsetzung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 521
  • BayObLGZ 1988 Nr. 31
  • BayObLGZ 1988, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.10.1986 - BReg. 3 Z 66/85

    Zeitpunkt für die Bemessung des Geschäftswerts einer Grundbucheintragung bei

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88
    Es entspricht der st. Rspr. des Senats, daß Grundbuchgebühren im Fall der Nacherhebung wegen Wegfalls der einstweiligen Gebührenbefreiung nach § 3 Abs. 2 S. 2 WohnGebBefrG in Abweichung vom Grundsatz des § 7 KostO erst tällig werden, wenn die Gebührenbefreiung entfällt (vgl. BayObLGZ 1986, 418 m. w. N.) und caß sich de Höhe der Gebühren auch in diesem Fall nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit bestimmt (insoweit a. A. OLG Karlsruhe Rpfieger 1987.453).

    Demzufolge wurden die Gebühren im vorliegenden Fall erst mit dem Widerruf der Anerkennung im September 1987 fällig (Konntenberg/Lappe/Bengel/Relmann. KostG, 11. Aufl., § 3 WohnGebBefrG, Rd.-Nr. 22); der Geschäftswert war der Kaufpreis war i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 2 HS 1 KostO niedriger als der Wert des Grundstücks - nach dem Verkehrswert des Grundstücks (§ 19 Abs. 2 KostG) zu diesem Zeitpunkt und nicht zum Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts zu berechnen ( BayObLGZ 1986, 418 m. w. N.).

  • BayObLG, 05.03.1975 - BReg. 3 Z 104/72
    Auszug aus BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, daß die Gebühren wegen Widerrufs des Anerkennungsbescheides (vgl. BayObLGZ 1975, 95; 1977, 16; 1981, 195) nacherhoben werden.
  • BayObLG, 07.02.1977 - BReg. 3 Z 134/76
    Auszug aus BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, daß die Gebühren wegen Widerrufs des Anerkennungsbescheides (vgl. BayObLGZ 1975, 95; 1977, 16; 1981, 195) nacherhoben werden.
  • BayObLG, 03.06.1981 - BReg. 3 Z 121/79
    Auszug aus BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88
    Nichts anderes kann für den Fall gelten, daß die Gebühren wegen Widerrufs des Anerkennungsbescheides (vgl. BayObLGZ 1975, 95; 1977, 16; 1981, 195) nacherhoben werden.
  • BayObLG, 04.02.1988 - BReg. 3 Z 197/87

    Register- und kostenrechtliche Behandlung von Zweigniederlassungen von

    Auszug aus BayObLG, 30.05.1988 - BReg. 3 Z 29/88
    Die Kostenrechnung vom 15.9.1987 hatte bei dem in Gang befindlichen Wertfestsetzungsverfahren nur einen vorläufigen Charakter ( BayObLGZ 1988, 16, 18; OLG Karlsruhe Justiz 1976, 433).
  • BayObLG, 17.03.1988 - BReg. 3 Z 190/87

    Bewertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    10. Kostenrecht - Bewertung zwischenzeitlich bebauter Grundstücke bei Wegfall der Gebührenbefreiung nach dem WohnGebBefrG (BayObLG, Beschluß vom 30.5.1988 - BReg. 3 Z 29/88 mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann )emharter, München) KostO §§ 7; 18 Abs. 1 ; 20 Abs. 1 S. 2 WohnGebBefrG § 3 Nach der Eintragung und vor Gebührenfälligkeit auf einem Grundstück für Rechnung des Erwerbers errichtete Bauten sind bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 47/98
    Nach der Eintragung und vor Gebührenfälligkeit auf einem Grundstück für Rechnung des Erwerbers errichtete Bauten sind bei der Wertfestsetzung nicht zu berücksichtigen (Bestätigung von BayObLGZ 1988, 180).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht